Welcher Stahlträger?

Diskutiere Welcher Stahlträger? im Forum Metallbearbeitung im Bereich Anwendungsforen - Hallo, Ich möchte mir eine Holzterrasse über unseren Teich bauen. Die Terrasse wird 8,5 m breit und 3 m tief. Auf einer Seite wird sie am Haus...
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Cenobyte

Guest
Hallo,

Ich möchte mir eine Holzterrasse über unseren Teich bauen.

Die Terrasse wird 8,5 m breit und 3 m tief. Auf einer Seite wird sie am Haus befestigt und auf der Anderen soll ein T-Träger auf 2 Stützen die Terrasse tragen.

Die Frage ist nun, welche Größe und Art Träger eignet sich bei einer Spannweite von 8,5m? Das Gewicht des Terrassenbelages ist ca. 1500kg + ca. 1000kg Personen, Möbel etc.

Vielen Dank schon mal im voraus

Jan
 
Um zu wissen was für träger du braucht, muss festgehelten werden was für lasten auftreten.

Eigengewicht 1,5 t
Personen, Möbel etc. 1,0 t
Schnee/Windlast ??? t
5 fache sicherheit sollte mindestens gerechnet werden.

Kann/Darf die Hauswand die Last aufnehmen ?
Du kommst an einem Statiker nicht vorbei !

(Ich bin Kein Statiker !)
 
Ich denke, die Windlast ist zu vernachlässigen. Aber mit dem Schnee muss ich Dir Recht geben.

Wir wohnen im bayerischen Wald und wir haben 5 Monate Schnee.

Nur wieviel wiegt Schnee? Kommt wohl ganz auf die Umgebungstemperatur an.

Eigentlich wollte ich daraus keine Wissenschaft machen. Kann man denn nicht sagen, was ein 20cm oder 25cm hoher T-Träger bei einer Spannweite von 8,5m aushält?
 
Hi,

mein Tipp :
geh' entweder zu jmd., dem Du 100%ig bei sowas vertraust und die von demjenigen getroffenen Entscheidungen 100%ig trägst.
Oder besser : zu jmd., der nachweislich zu einer Dimensionierung durch seine Ausbildung befähigt ist und im Zweifelsfall dafür geradesteht.

Du kennst hier, davon gehe ich aus, niemanden persönlich und seine Qualifikation.
Stell' Dir vor hier postet ein 15jähriger Schüler der Spaß am rechnen hat und niemand kontrolliert das - willst Du danach Deine Konstruktion dimensionieren ?

Gruß, Glatisant
 
was soll passieren?! er wills übern Teich bauen hauptsache da ist genug Wasser drin :wink: (und alle können schwimmen) ...

:ducken: :ducken: :ducken:

Ja gerade wenns für andere Leute genutzt werden muss, einen fragen der sich damit auskennt.Alles andere find ich persönlich nicht okay, stell dir vor deine Konstruktion sackt zusammen und im Teich ertrinkt ein kleines Kind nur weil du keinen fragen wolltest...


Immer vom Schlimmsten ausgehen ist zwar auch nicht gut, aber meistens denkt man dann nochmal über sein Handeln nach :wink:

gruss

Knecht
 
Ich gehe mal davon aus, dass der Glatisant (ist das der, mit dem Hinterteil eines Löwen?) mir aufgrund meiner Ausbildung, Erfahrung und Alter gestattet, hier eine Auslegungsempfehlung auszusprechen.

Zuerst zu den Annahmen: Nutzlast für Balkone nach DIN 1055: 4kN/m², Eigenlast (geschätzt) 0,8 kN/m², Schneelast (kenne deine Adresse nicht, deshalb Gebiet III sicherheitshalber angenommen, Bodennähe) 1,42 kN/m², Baustahl ST37-2 (ja ich weiß, S235JR nach neuester EN 10025-2), zul. Biegespannung 150 N/mm² (Hinweis für Zauderer: 5fache Sicherheit und mehr gibt es nicht im Stahlbau, allenfalls die Holzwürmer (DIN 1052) sind da etwas misstrauisch und rechnen 7fach!).

Mit der Gesamtflächenlast von 6,22 kN/m² ergibt sich eine Streckenlast für den Stahlträger (vorzugsweise IPB, DIN 1025, aber Achtung: auch an der Hauswand wirkt diese Streckenlast!) von 9,33 kN/m, was zu einem max. Biegemoment in Trägermitte von 84kNm führt.

Das notwendige Widerstandsmoment ist also 562 cm³ (84kNm / 150N/mm²).

Nach DIN 1025 ist demnach ein IPB 200 (Höhe x Breite = 200 x 200) erforderlich.


Für alle Bedenkenträger: Eurocode 3 o.ä. ist hier nicht wirklich notwendig (Davor haben wir fast ein halbes Jahrhundert wie vorgeführt nach ehrwürdigen DIN-Normen gerechnet, und unsere Bauwerke stehen immer noch, na-ja, die meisten schon.)

Für weitere Einwändler: In den meisten Bundesländer benötigt man dafür keine Prüfstatik, keinen Bauplan (beides sonst von sogenannten Vorlageberechtigten), sofern man nicht in Bayern wohnt UND eine Überdachung darüber bauen will (kann man ja später nachholen).

Falls Einwände hinsichtlich Spannweite > 6m kommen sollte, siehe vorstehenden Satz.

------
hütte


Mod. Janik: Doppelpost entfernt und Text überarbeitet/ergänzt
 
Nachdem der Mod eingegriffen hat, danke für die Löschung des Doppelpostes (wie kommt so etwas eigentlich zustande?), kann ich meine Schreibfehler leider nicht mehr korrigieren, aber hier noch eine Anmerkung machen:

m2, cm3 sind zu lesen als m hoch 2, cm hoch 3.

-------
hütte
 
Ja, das Alter und der Mod erlaubt mir dann auch keine Änderung des Originaltextes mehr:
Hütte schrieb:
... Für alle Bedenkenträger: Eurocode 3 o.ä. ist hier wirklich notwendig...
Natürlich muss es heißen: "Eurocode 3 o.ä. ist hier NICHT wirklich notwendig"

------
hütte
 
Hallo,

auch wenns oben schon eine Empfehlung gibt bitte ich dringend das von jemand Fachkundigen vor Ort ansehen zu lassen. Die Terassenkonstruktion, das Fundament für den Träger, die Befestigung am Haus.... das alles sind Dinge die gehörig schief gehen können wenn nicht richtig gemacht. Angenommen der Träger hält, die Terasse aber nicht, wenn sie "geht" nimmt sie auch noch die Befestigung am Haus mit... dann hast du doppelten Schaden.
 
Hi,

Hütte schrieb:
Ich gehe mal davon aus, dass der Glatisant (ist das der, mit dem Hinterteil eines Löwen?) mir aufgrund meiner Ausbildung, Erfahrung und Alter gestattet, hier eine Auslegungsempfehlung auszusprechen.

selbstverständlich - es gibt immer Leute, die sich vordrängeln und hier, ich kann das rufen :wink:
Ich bin bei Sachen wo viele Leute draufstehen immer etwas vorsichtig (wie war das noch mit dem Familienfoto über dem Teich - oder der Party, wo dann auf dem Balkon getanzt wird ? - nein, sowas wird sicher nie passieren), zudem man ja bei der Berechnung immer nur von den Infos des Unwissenden ausgeht.

Wenn man mal von dem Träger ausgeht, den Du da gewählt hast + Seiten und Stützen wird man schon beim Stahl bei ~ €1000 liegen, dazu das ganze drumherum.
Hier 'Honararordnung für Architekten und Ingenieure'
http://www.bauarchiv.de/neu/baurecht/hoai/hoai6.htm
Keine Ahnung wie lange der dafür braucht - vermutlich kann man da aber auch einen Festpreis für ausmachen.
Bei dem Kostenvolumen wird das anteilig vermutlich nicht so arg ausfallen und man ist auf der sicheren Seite, da man was schriftliches in den Händen hat - ..... sollten doch mal die Partygäste alle auf einer Seite tanzen.


Gruß, Glatisant
 
Hütte schrieb:
Ja, das Alter und der Mod erlaubt mir dann auch keine Änderung des Originaltextes mehr
Natürlich erlaubt der Mod das :wink:
Die Forensoftware ist aber so eingestellt, dass Änderungen nur bis max. 15 Minuten nach dem Absenden des Beitrags möglich sind, daher konntest du deinen Beitrag nicht mehr ändern :wink:
Ich habe deine Ergänzungen oben in deiner Antwort eingepflegt, sollte so jetzt ok sein.
 
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