saegenmachtspass
- Registriert
- 09.10.2014
- Beiträge
- 17
- Wohnort/Region
- Baustellen- und Stauhauptstadt Karlsruhe
Angenommen es ist ein starker Sturm, und ein Baum wird entwurzelt oder ein großer Ast knickt ab. Dieser fällt...
a) auf das Nachbargrundstück und beschädigt etwas
b) auf ein Auto, das auf dem Gehweg parkt
Zu a): Zahlt die Haftpflichtversicherung des Baumbesitzers oder die Versicherung des Nachbars, weils höhere Gewalt war?
Zu b) Zahlt die Haftpflichtversicherung oder eine eventuelle Kaskoversicherung des Autohalters?
Allgemein: Bin ich verpflichtet, Bäume zurückzuschneiden, auch wenn dieser keine erkennbaren Schäden hat?
Es geht um eine Birke, und die wachsen eben ziemlich schnell. Nun bin ich mir nicht sicher, was passieren würde, wenn diese im Fall der Fälle nachgeben würde.
Vor rund zehn Jahren gab es den Orkan Lothar, der hat schon viele Fichten entwurzelt. Die fielen aber ins Freie und richteten keinen nennenswerten Schaden an.
a) auf das Nachbargrundstück und beschädigt etwas
b) auf ein Auto, das auf dem Gehweg parkt
Zu a): Zahlt die Haftpflichtversicherung des Baumbesitzers oder die Versicherung des Nachbars, weils höhere Gewalt war?
Zu b) Zahlt die Haftpflichtversicherung oder eine eventuelle Kaskoversicherung des Autohalters?
Allgemein: Bin ich verpflichtet, Bäume zurückzuschneiden, auch wenn dieser keine erkennbaren Schäden hat?
Es geht um eine Birke, und die wachsen eben ziemlich schnell. Nun bin ich mir nicht sicher, was passieren würde, wenn diese im Fall der Fälle nachgeben würde.
Vor rund zehn Jahren gab es den Orkan Lothar, der hat schon viele Fichten entwurzelt. Die fielen aber ins Freie und richteten keinen nennenswerten Schaden an.