Werkzeugtragen und Knast...

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Dirk

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Zitat daraus:
"Ebenso zählen Gegenstände wie Teppichmesser und Multifunktionswerkzeuge zu den Einhandmessern, soweit sie über eine Klinge verfügen, die mit einer Hand aufgeklappt und festgestellt werden kann."

Also nicht mit dem Teppichmesser in der offenen Werkzeugkiste anhalten lassen, denn darin ist es gesetzmäßig nicht in einem "verschlossenen Behältnis".

Deutschland wird immer bekloppter. Normale Menschen kommen nicht auf die Idee, ihr Multitool mit Einhandklinge oder Teppichmesser für illegale Dinge zu benutzen und werden bestraft, wenn sie es mit sich führen und dabei erwischt werden, und die "bösen Buben" interessiert so ein Gesetz sowieso nicht.
 
Ein Teppichmesser stellt eine gefährliche Waffe dar. In den Händen eines Handwerkers zwar eher ein Werkzeug aber nun gut ...

Aber solang ich mit meiner Stihl 661 C-M und der 75cm Schneidgarnitur quasi überall hin gehen kann stimmt irgendwas mit der Verhältnismäßigkeit nicht :zunge:

Und wenn man dann hört, dass es Leute gibt, die gegen die Abschiebung einiger Asylbewerber aus Afghanistan protestieren obwohl deren Straftatenregister sehr bedenklich ist ...
 
flat12 schrieb:
Aber solang ich mit meiner Stihl 661 C-M und der 75cm Schneidgarnitur quasi überall hin gehen kann stimmt irgendwas mit der Verhältnismäßigkeit nicht
Ich glaub das Problem war da eher das versteckte Mitführen von Waffen, und das wird bei der MS schwierig.

Dass UNS das aber auch betrifft, sobald wir ein handelsübliches Cuttermesser dabei haben (Mit einer Hand Klinge ausfahr- und verriegelbar) das war mir jetzt auch neu.
 
Hm, wie ist jetzt genau die Definition für "Einhand"-Bedienung.
Ich besitze schon seit zig Jahren ein "Multi-Max Pro" von Nicholson.
Also die Messerklinge, ob kurz oder lang, kann ich mit 1 Hand nur sehr schwer ausklappen. In die Endstellung mit Rastung gelingt eigentlich nur wenn ich das Teil mit beiden Händen bediene.
Unter welche Kategorie fällt das nun ?
 
Oh Weh.
Was soll ich tun? Selbstanzeige? Waffenschein machen wegen führen einer erlaubnispflichtigen Werkzeugwaffe?

Da haben doch ein paar verkappte Advokaten den Schuß noch nicht gehört.
@Flat weißt Du ob es Gürtelhalter für kleine Motorsägen gibt? Dann lasse ich mein Multitool in zukunft zuhause und nehme zum Selbstschutz die kleine (Akku)Motorsäge mit. :mrgreen:

PS
 
H. Gürth schrieb:
Hm, wie ist jetzt genau die Definition für "Einhand"-Bedienung.
Das ist einfach.
Mit einer Hand zu öffnen. Was sonst?^^
 
Dementsprechend auch für einarmige Banditen zu gebrauchen. :rotfl:

PS
 
powersupply schrieb:
Oh Weh.
...
@Flat weißt Du ob es Gürtelhalter für kleine Motorsägen gibt?...

Quer über den Rücken sieht viel cooler aus. Am besten gleich zwei Stück über Kreuz. Und am Gürtel beidseitig ein Holster mit Akkuschrauber drin. Wenn da ein einigermaßen langer Bohrer drinsteckt, ist das ja praktisch auch eine Werkzeugwaffe. Zumindest, wenn dein Opfer lange genug stillhält.
Ich bleibe da vorerst mal beim Maurerbeil am Gürtel und dem Vorschlaghammer im Kofferraum.
 
Ja, die ist auch eine schöne Option. Bewährt hat sich aber auch der Kreuzhackenstiel.
Das ist jetzt natürlich keine Anleitung zur Sachbeschädigung oder Gewaltdelikten, der Punkt ist doch der, dass wenn jemand wirklich Schaden anrichten will auch einen durchaus unverfänglichen und/oder unauffälligen Gegenstand mit sich rumschleppen kann, der sich prima zur Waffe umfunktionieren lässt.
Zur Not trägste halt immer einen Gürtel mit einem relativ schweren Koppel.
 
Alles richtig, beweist nur einmal mehr, daß Sach- und Fachkunde ebenso wie gesunder Menschenverstand beim Gesetzgeber schon seit mehr als einem Jahrzehnt eher als hinderlich erachtet werden.
 
Dann hätten wir Mal der Dinge, ab wann wir uns Werkzeugtransporte genehmigen lassen müssen.
 
Bluetoothchip, damit die Klinge erst über das Smartphone freigegeben werden muss.
 
Sehr spannendes Thema, auch weil es viele Personen betrifft, die sich dessen oft noch gar nicht bewusst sind. Und vor allem sehr inkonsistent in der Umsetzung.

  • * Einhandmesser mit arretierbarer Klinge dürfen generell nicht geführt werden, selbst wenn die Klinge nur 2 cm lang wäre.

  • * Klappmesser mit arretierbarer Klinge, die aber nicht einhändig geöffnet werden können, dürfen geführt werden, unabhängig von der Klingenlänge. Das könnte theoretisch also auch ein Messer mit 20 cm Klinge sein.

  • * Feststehende Messer wiederum dürfen geführt werden, wenn die Klingenlänge maxinmal 12 cm beträgt.

Ich frage mich hier, woran die unterschiedliche Gefährlichkeit dieser Messertypen festgemacht wird. Ein feststehendes Messer mit 12 cm oder ein Zweihand-Klappmesser mit noch längerer Klinge sind sicher gefährlicher als ein arretierbares Einhandmesser mit 6 cm Klinge, usw.

Einen gewissen Sinn würde es für mich ergeben, wenn man zum Beispiel generell das Führen von Messern mit einer Klingenlänge größer 12 cm verboten hätte. Aber dieses Chaos...

Mich persönlich ärgert vor allem, dass auch Multitools und andere Werkzeuge nun unter das Trageverbot fallen, wenn sie eine (bei Multitools dann üblicherweise recht kurze) arretierbare Einhandklinge besitzen. Ich bin deshalb vor einiger Zeit schon von einem Leatherman Charge Ti zu einem Victorinox Swisstool Spirit als täglichem Begleiter übergegangen.
 
Moin
Ich frage mich hier, woran die unterschiedliche Gefährlichkeit dieser Messertypen festgemacht wird. Ein feststehendes Messer mit 12 cm oder ein Zweihand-Klappmesser mit noch längerer Klinge sind sicher gefährlicher als ein arretierbares Einhandmesser mit 6 cm Klinge, usw.
Ich vermute mal, dass hier den in gewissen Kreisen so beliebten Butterflymesser versucht wurde den Garaus zu machen. :glaskugel:

PS
 
Es ging damals um Butterfly-, Faust-, Spring- und Fallmesser. Habe es nicht mehr genau im Kopf, aber ich glaube zeitweise gab es Ausnahmen, wenn das Messer einen Sägerücken hatte.
Den Butterflys und potentiellen Surrogaten sollte es ans Leder gehen. Einhänder sind ja erst danach populär geworden (beworben mit bekannt ausCliffhanger und so)
 
Brandmeister schrieb:
Es ging damals um Butterfly-, Faust-, Spring- und Fallmesser.

Diese Messer fallen nochmal in einer gesonderte Kategorie:
Bei ihnen ist nicht nur das Führen, sondern auch der Erwerb und Besitz verboten! Das fällt dann schon in den Bereich illegaler Waffenbesitz - das ist nochmal eine ganz andere Hausnummer, auch was mögliche Strafen angeht.
 
Wenn abschließbar, dann führt man es ja dennoch mit - aber dies wäre erlaubt?
 
Thema: Werkzeugtragen und Knast...
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