Werkzeugtragen und Knast...

Diskutiere Werkzeugtragen und Knast... im Forum Werkzeug-Allerlei im Bereich Sonstige Foren - Klick Zitat daraus: "Ebenso zählen Gegenstände wie Teppichmesser und Multifunktionswerkzeuge zu den Einhandmessern, soweit sie über eine Klinge...
Wenn die Herren Juristen jetzt nicht falsch interpretiere, wäre ein abgeschlossener Werkzeugkasten in Ordnung.
 
Nun hat es also der beliebte Paragraph §42a auch in dieses Forum geschafft. Im Messerforum, wo ich mich sonst so rumtreibe wird dieser seit Ende 2007 diskutiert, was unter anderem hierzu führte:

http://messer-werkzeuge.de/initiative/

Ich würde mir einfach nicht so einen Streß machen, immerhin steht in dem Paragraph ja auch:
[...]
§42a.3 Liegt ein berechtigtes Interesse am Führen dieser Gegenstände vor, ist der Bußgeldtatbestand nicht verwirklicht. So wird sichergestellt, dass das Mitführen nützlicher Gebrauchsmesser für sozial-adäquate Zwecke (z.B. Picknick, Bergsteigen, Gartenpflege, Rettungswesen, Brauchtumspflege, Jagd und Fischerei) auch weiterhin nicht beanstandet wird.

Irgendwas davon wird sich schon finden..ich bin allerdings auch noch nie kontrolliert worden :kp:
 
Hm, dann wird's wohl Zeit das ich das Teppichmesser im Handschuhfach (zum Freischneiden im Notfall) durch einen Nothammer ersetze...


mfg JAU
 
Nothämmer gibt es ja auch mit integriertem Gurtschneider (Beispiel. Allerdings habe ich ein Einhandmesser mit integriertem Gurtschneider und Scheibenzertrümmerer, womit ich wohl ein berechtigtes Interesse zum Führen anführen könnte.
 
Brandmeister schrieb:
Allerdings habe ich ein Einhandmesser mit integriertem Gurtschneider und Scheibenzertrümmerer, womit ich wohl ein berechtigtes Interesse zum Führen anführen könnte.
So einfach ist das nicht. Nur weil das Victorinox Rescue auch einen Gurtschneider und Scheibendorn hat, kann man nicht einfach ein "berechtigtes Interesse" vorgeben.
 
So ein spitzer Hammer ist doch auch ohne Messer gefährlich :shock:
:ducken:

PS
 
Dirk schrieb:
So einfach ist das nicht. Nur weil das Victorinox Rescue auch einen Gurtschneider und Scheibendorn hat, kann man nicht einfach ein "berechtigtes Interesse" vorgeben.

Ich lass es einfach mal drauf ankommen. Abgesehen davon ist es ein Herbertz Rescue.
 
Brandmeister schrieb:
Nothämmer gibt es ja auch mit integriertem Gurtschneider
Ja, eben. :wink:


mfg JAU
 
Thema: Werkzeugtragen und Knast...
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