28.10.2011
Handwerkern, die exakte Schnitte durchführen wollen, bietet jetzt auch Bosch eine Tauchkreissäge an. Die GKT 55 GCE Professional ermöglicht durch ihre Tauchfunktion mit millimetergenauer Einstellung von Schnitttiefe und Schnittwinkel und das „Top Precision best for Wood“-Sägeblatt mit 48 Zähnen eine hohe Präzision.
Die Fußplatte aus Magnesium-Druckguss ist mit zwei gefrästen Nuten versehen, die die Tauchkreissäge mit dem Bosch Führungsschienen-System FSN Professional oder Schienen-Systemen anderer Anbieter kompatibel machen. Auf diese Weise gelingen der Zuschnitt von Plattenwerkstoffen, das Ablängen von Türblättern oder Aussparungen in Küchenplatten einfach und schnell.
Das Gerät verfügt über einen 1.400-Watt-Motor mit Konstant-Elektronik, die für gleichbleibende Drehzahl unter Last und somit für kontinuierlichen Arbeitsfortschritt sorgt. Die Drehzahl ist einstellbar und lässt sich unterschiedlichen Materialien wie Holz, Acrylglas oder Aluminium anpassen. So leistet die GKT 55 GCE Professional nicht nur Schreinern und anderen holzverarbeitenden Gewerken gute Dienste, sondern auch Trocken-, Laden- und Messebauern. Die maximale Schnitttiefe beträgt 57 Millimeter, die maximale Sägeblattneigung 47 Grad.
Ein geräuschminderndes Sägeblatt und eine effiziente Staubabsaugung, möglich durch die Vollverkleidung des Sägeblatts, sorgen dafür, dass das Arbeiten besonders komfortabel und staubarm ist. Softgrip-Auflagen und der Zusatzhandgriff ermöglichen eine sichere und kontrollierte Führung.
Die Bosch Tauchkreissäge GKT 55 GCE Professional ist in folgenden Varianten im Fachhandel erhältlich:
Im Bosch Zubehörprogramm sind fünf weitere Sägeblätter für Tauchkreissägen erhältlich.
| Hersteller | Bosch |
| Modell | GKT 55 GCE Professional |
| Geräteart | Tauchkreissäge |
| Nennaufnahmeleistung | 1.400 Watt |
| Leerlaufdrehzahl | 3.600 bis 6.250 1/min |
| Sägeblattbohrungs-Durchmesser | 20 mm |
| Sägeblatt-Durchmesser | 165 mm |
| Schnitttiefe (90°) | 57 mm |
| Schnitttiefe (45°) | 42 mm |
| Gewicht | 4,7 kg |
| Preis | siehe Text |